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Energiepreispauschale

Kirchen lassen zusätzliche Kirchensteuer Bedürftigen zukommen

Heizung runterdrehen

Umsichtige Energiesparmaßnahmen mit Sachverstand

300 Euro bekommen alle Berufstätigen ab September vom Staat als Ausgleich für die massiv gestiegenen Energiepreise. Darauf entfällt auch Kirchensteuer, die dann zusätzliches Geld in die Kirchenkassen bringt. Genau das will Hessen-Nassau nicht behalten und für einen besonderen Zweck verwenden.

Die evangelischen und die katholischen Kirchen in Deutschland wollen die erwarteten Mehreinnahmen bei der Kirchensteuer durch die staatliche Energiepreispauschale Bedürftigen zukommen lassen. Das Geld soll Menschen zugutekommen, die durch die Energiekrise und Preissteigerungen in Not geraten sind. Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beteiligt sich an der Initiative. Sie will der Diakonie die erwarteten Zusatzeinnahmen zur Verfügung stellen, wie die Pressestelle der EKHN am Mittwoch (24. August) mitteilte. Hintergrund: Auf die Energiepreispauschale von 300 Euro, die ab September an alle Arbeitnehmenden ausgezahlt wird, fällt für Kirchenmitglieder auch die entsprechende Kirchensteuer an. Es werden dadurch Zusatzeinnahmen in noch nicht bezifferbarer Millionenhöhe erwartet.

Schlanker Verteilungsweg über die Diakonie

„Angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise und den inflationsbedingten Kostensteigerungen wer-den immer mehr Haushalte in Deutschland in finanzielle Nöte geraten“, erklärt der Leiter der EKHN-Kirchenverwaltung Heinz Thomas Striegler. Daher sei es folgerichtig, wenn die Kirchen die staatlichen Transferleistungen unterstützen und den eigentlichen Verwendungszweck stärkten. Durch die Besteuerung der Energiepreispauschale werde bei Kirchenmitgliedern automatisch über den Lohnsteuerabzug auch der Kirchensteueranteil abgeführt. Striegler: „Diese Anteile sollen dem ursprünglichen Verwendungszweck, der Unterstützung für die von der Energiepreiserhöhung besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürger, entsprechend eingesetzt werden.“ Dies soll unbürokratisch über einen „möglichst schlanken Verteilungsweg“ durch das Hilfswerk der evangelischen Kirche - die Diakonie - erfolgen.

Hintergrund

Das am 27. Mai 2022 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht neben steuerlichen Entlastungsmaßnahmen die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und soll eine Entlastung für die Menschen schaffen, die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Dieser Auszahlungsweg wurde gewählt, weil es derzeit noch keinen Auszahlungsmechanismus gibt, um die Energiepreispauschale direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat sich aus Erwägungen der sozialen Gerechtigkeit dazu entschieden, die Energie preispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig zu machen. Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale wird so der persönlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger Rechnung getragen. Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, führt der vom Gesetzgeber gewählte Auszahlungsweg als steuerpflichtiges Einkommen über die Arbeitgeber automatisch dazu, dass auf die vom Staat gewährte Energiepreispauschale auch Zuschlagsteuern und damit bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer anfällt. Dieses Geld wollen die Kirchen nun besonders Betroffenen zukommen lassen.


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